Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle „Die Luxemburger Jugendherbergen V.o.G.“ ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://youthhostels.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Textalternativen für Bilder (WCAG 1.1.1, RGAA 1.1)
    • Animierte und dekorative SVG-Bilder ohne alt=““ Attribut oder role=“presentation“
  • Unzureichende Farbkontraste (WCAG 1.4.3, RGAA 3.2)
    • Weißer Text auf orangem Hintergrund im Hero-Bereich (Kontrastverhältnis < 4.5:1)
    • Hellblauer Text auf der Luxemburg-Karte mit unzureichendem Kontrast
    • Schaltflächen mit schwachen Kontrasten
  • Überschriftenstruktur (WCAG 2.4.6, RGAA 9.1)
    • Haupttitel des Hero-Bereichs in mehrere generische Elemente aufgeteilt statt einer echten h1
    • Potenziell inkonsistente Überschriftenhierarchie
  • Formulare – Labels (WCAG 1.3.1, RGAA 11.1)
    • Labels nicht programmatisch mit Feldern über <label for=““> oder aria-labelledby verknüpft
    • Datumsfelder mit unzureichenden generischen Labels
  • Fehlerhafte ARIA-Zustände (WCAG 4.1.2, RGAA 8.9)
    • Attribut aria-invalid=“true“ standardmäßig vor jeder Benutzerinteraktion vorhanden
  • Nicht funktionierende Links (WCAG 2.1.1, RGAA 12.2)
    • Links „Sitemap“ und „Cookie-Verwaltung“ im Footer zeigen auf „#“
  • Bewegte Inhalte (WCAG 2.2.2, RGAA 13.8)
    • SVG-Animationen ohne Benutzersteuerung
  • Interaktive SVG-Karte (WCAG 1.1.1, RGAA 1.3)
    • Tastaturzugänglichkeit der Luxemburg-Karte muss verbessert werden
    • Unzureichender Alternativtext für die Karte

Barrierefreiheits-Funktionen

  • Semantische HTML-Struktur mit angemessener Verwendung von nav, button, heading Tags
  • Navigations-Landmarks vorhanden (Navigation, Hauptinhalt)
  • Explizite und verständliche Linkbeschriftungen
  • Mehrsprachige Unterstützung mit sichtbarem Sprachauswähler
  • Logo mit beschreibendem Alternativtext

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. November 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von „Die Luxemburger Jugendherbergen V.o.G.“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an contact@youthhostels.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.